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Familienangelegenheiten
Stichpunkt Glaubhaftigkeitsgutachten
Glaubhaftigkeitsgutachten bilden für Staatsanwaltschaft und Gericht im Wesentlichen die Grundlage für eine Verurteilung bzw. einen Freispruch.
Das den Tatvorwurf bestätigende Sachverständigengutachten, muß einer genauen Prüfung
unterzogen werden, insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für eine Falschbegutachtung
vorliegen. Der Rechtsanwalt sollte sich hier eines unabhängigen Gutachters bedienen,
der ihm bei der Auseinandersetzung mit dem von Staatsanwaltschaft oder Gericht eingeholten
Glaubhaftigkeits-
Der Gutachter wird sich nicht nur dem Glaubhaftigkeitsgutachten, sondern auch mit dem Mandanten beschäftigen.
Die Überprüfung der gerichtlich bzw. von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachten, sollte möglichst bald vor Beginn der Hauptverhandlung erfolgen. Die Kosten dieses privaten Gutachtens, das später auch Grundlage für Beweisanträge der Verteidigung sein wird, muß der Mandant tragen.
Der seriöse Sachverständige wird keine Gefälligkeitsgutachten erstellen, sondern bei entsprechenden Anhaltspunkten, die weitere Begutachtung unterbrechen und mit Verteidiger und Mandant Rücksprache halten. Dies ist vorab zu vereinbaren, damit Verteidiger und Mandant gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen können. Der Mandant, wird den Gutachter zuvor von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber dem Verteidiger entbinden.
Im Folgenden sind zwei anonymisierte Sachverständigengutachten dargestellt, welche sich mit fehlerhaften bzw. falschen Gutachten, eingeholt durch Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, auseinandersetzen. Staatsanwaltschaft und Landgericht, hatten diese später geprüften Gutachten vorher für fehlerfrei und nachvollziehbar befunden. In beiden Fällen, konnte Freispruch bzw. Einstellung erreicht werden.
Gutachten -
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